Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat für rund 6,4 Millionen wirtschaftliche Einheiten nahezu alle Grundsteuerwertfeststellungen und -messbescheide erlassen. Damit sind die Grundlagen für die Grundsteuererhebung zum 1. Januar 2025 gelegt.
Städte und Gemeinden bestimmen ihre Hebesätze im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben selbst. „Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer – sie wird von der Kommune erhoben und bleibt in der Kommune. Auch das Hebesatzrecht fällt seit jeher in die kommunale Selbstverwaltung“, so Finanzminister Marcus Optendrenk. „Deshalb ist es folgerichtig, dass auch die Entscheidung über eine Hebesatzdifferenzierung in den Rathäusern getroffen wird. Wir geben den Verantwortlichen vor Ort alle Optionen, um eine faire und zielführende Besteuerung für die Menschen und Unternehmen in ihrer Kommune festzusetzen.“ Ein entsprechendes Gesetz wurde am 4. Juli 2024 vom nordrhein-westfälischen Landtag beschlossen. Bis zum 30. Juni 2025 können die Kommunen eigenverantwortlich ihre zum 1. Januar 2025 geltenden Grundsteuerhebesätze anpassen.
Die Finanzverwaltung hat online und öffentlich einsehbar die Daten bereitgestellt, auf deren Grundlage die Kommunen die Höhe ihrer Grundsteuer ab dem kommenden Jahr festlegen können. Das Land hat zugesagt, im Sommer 2024 die Hebesätze zur Verfügung zu stellen, mit denen eine Gemeinde insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen kann wie bisher. Das Land hat jetzt geliefert. NRW ist eines der ersten Länder bundesweit, die diese Daten bereitstellen. Damit soll größtmögliche Transparenz für die Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. Zudem unterstützt die Finanzverwaltung die Kommunen bei der Formulierung von Satzungsbegründungen sowie finanziell bei der Programmierung der IT. Soweit der Sachstand.
Nun spricht eigentlich nichts mehr gegen eine Grundsteuerreform, durch die die finanzielle Belastung für unsere Bürgerinnen und Bürger möglichst nicht steigt. Wir als CDU Niederkrüchten werden uns im Gemeinderat dafür einsetzen, dass die Grundsteuer in Niederkrüchten bezahlbar bleibt. Die Voraussetzungen dafür sind gelegt.