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Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Verkehrs und Grundstücksangelegenheiten

Lärmaktionsplan
Grundlage EU-Umgebungslärmrichtlinie zur Bekämpfung von Umgebungslärm

Fazit des Vortrages des Sachverständigen Richard:
Lärm kann als Grundlage für eine Geschwindigkeitsbegrenzung sowie für die Erneuerung von Strassenbelägen betrachtet werden. Die Einrichtung von Tempo-Limit-Zonen ist hierdurch zukünftig einfacher als allein über Sicherheit unter Einbindung der Strassenbaulastträger



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